Impressum/ AGB

Angaben gemäß § 5 TMG

Drausy GmbH
Kleines Gässchen 13-15
Halle 1
63075 Offenbach am Main

Handelsregister: HRB 52781 OF
Registergericht: Offenbach am Main

Vertreten durch:
Cordula Jäger

Kontakt

Telefon: +49 (0) 69 86787236
E-Mail: info@drausy.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE192742856

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung Name und Sitz des Versicherers:
Württembergische Versicherung AG
70163 Stuttgart

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland und EU

Redaktionell verantwortlich: Cordula Jäger

EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Drausy GmbH

1.    Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (auch zukünftige) mit uns getätigten Geschäfte, sofern nicht im Einzelfall durch ausdrückliche Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wird. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sowie von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

2.    Angebot und Vertragsabschluss
Die Übersendung unserer Vertragsunterlagen an Sie ist freibleibend und rechtlich nicht bindend. Sie stellt eine Aufforderung zur Erteilung eines Auftrags dar. Der von Ihnen erteilte Auftrag ist ein rechtlich bindendes Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag/Ihr Angebot innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen.
Offensichtliche Irrtümer in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung, Schreib- und Rechenfehler, berech-tigen oder verpflichten weder den Auftraggeber noch uns. Der Vertrag kommt nur so zustande, wie er ohne diesen lrrtum oder diesen Fehler zustande gekommen wäre.
Unsere Vertrags- / Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen Dritten ohne unsere Einverständniserklärung nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen oder bei Nichtzustandekommen des Vertragsabschlusses müssen diese Unterlagen an uns zurückgegeben werden.
Der Mindestauftragswert beträgt 100,- EUR (netto zuzüglich 19% MwSt).

3.    Zahlungsbedingungen/ Rücktritt vom Vertrag
Unsere Preise sind Nettopreise (einschließlich Verpackungskosten) und werden mit der MwSt. in der jeweils ge-setzlich gültigen Höhe ausgewiesen. Liefer- Montage- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden gesondert in unseren Angeboten ausgewiesen.
Alle DRAUSY-Produkte werden individuell gefertigt. Daher ist jedes DRAUSY System-Schlauch nur für den spezifisch genannten Anwendungsfall einzusetzen. Die Anlagenkonfiguration erfolgt ebenfalls individuell für das beauftragte Objekt. Aus diesem Grund erstellen wir mit der Auftragsbestätigung eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% der Anlagenkomponenten des Auftragswertes (vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung). Bei Beendigung der Auftragsausführung erfolgt die Rechnungsstellung für den Restbetrag.
Der jeweilige Rechnungsbetrag wird 1 Woche nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung ohne Abzüge fällig.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten oder mit der Zahlung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist, und für weitere Lieferungen Barzahlungen vorab zu verlangen.
Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so trägt er ab Verzugseintritt die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese be-tragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung von weiteren Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Auftraggeber auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, vorbehalten.

4.    Lieferzeit/ Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Angabe von Lieferzeiten ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn die Angabe erfolgt ausdrücklich als „verbindlich“. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zählen insbesondere: Die rechtzeitige Zurverfügungstellung der von uns zur Auftragsausführung angeforderten Unterlagen wie insbesondere die Vorlage von baulichen Plänen, Zeichnungen und Analysedaten etc. durch den Auftraggeber. Die entsprechenden Daten müssen nicht von uns als bekannt vorausgesetzt oder von uns ermittelt werden und sind nicht Vertragsgegenstand der von uns zu erbringenden Leistung. Ggf. erforderliche Vorarbeiten (tatsächlicher oder rechtlicher Art) des Auftraggebers müssen rechtzeitig vor Beginn der Durchführung unseres Auftrages abgeschlossen sein. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen bzw. gesondert in Rechnung zu stellen. Eine etwa erforderliche Lagerung der nicht abgenommenen Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 
Verzögert sich die Auslieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt, Lieferschwierig- keiten der Zulieferer, Pandemie, Streiks usw.), so ist der Auftraggeber nicht zur Einforderung von Schadensersatz berechtigt.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen Lieferverzuges bleiben unberührt.

5.    Versendung, Haftung für Transportschäden
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Auftraggeber über, sobald wir den Liefergegenstand zum Transport übergeben haben.
Der Versand ist durch eine Cargo-Versicherung abgesichert. Transportschäden oder Verluste während des Transportzeitraumes können vom Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn der Liefergegenstand unverzüglich bei Lieferung kontrolliert, geprüft und ein Schaden bzw. Verlust unverzüglich gegenüber der Cargo-Versicherung angezeigt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob der Versand durch fremde oder betriebseigene Transportmittel erfolgt. Zur Wahrung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers ist es daher zwingend erforderlich, dass der Auftragge-ber etwaige Schäden/Verluste unmittelbar bei Lieferung beim ausliefernden Fahrer anzeigt, sich die Anzeige vom Fahrer bestätigen und uns diese Bestätigung zukommen lässt. 

6.    Gewährleistung
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen eine ordnungsgemäße und fristgerechte Mängelanzeige voraus. Dies bedeutet beim Handelskauf, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Anzeige eines Mangels hat in Textform zu erfolgen. Im Übrigen gelten für die Mängelanzeige die gesetzlichen Regelungen.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter und ordnungsgemäßer Mängelrüge, nacherfüllen, d.h. nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Weitergehende Rechte bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung in angemessenem Umfang mindern.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonde-rer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß und ohne unsere vorherige Zustimmung Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglich vereinbarten Lieferort verbracht worden ist. 

7.    Haftungsbeschränkung
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen als die unter Ziff. 6 genannten Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch aus Ersatz von Schäden bei Vertragsschluss, Ersatz von Schäden wegen sonstiger Pflichtverletzungen, deliktischer Haftung und wegen Schä-den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen oder in Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlicher Vertreter. 

8.   Haftung für fremde Erzeugnisse
Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Zulieferer die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen und erfüllen. Wir können uns in diesen Fällen durch die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Zulieferer an den Auftraggeber von der Gewährleistungspflicht befreien.

9.    Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrück-lich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden sowie Vandalismus ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die vorgenannten Pflichten gelten entsprechend bei Vermietung der Sache. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall. 

10.   Nachträgliche Änderungen
Entsprechen die uns vom Auftraggeber eingesandten Unterlagen (Analysedaten, Angaben zu örtlichen Gegeben-heiten - Maße, Bodenbeschaffung, Strom etc.) nicht den tatsächlichen Verhältnissen oder wurde uns von für die Auftragsdurchführung bedeutsamen Umständen, die beispielsweise ein anderes Material oder andere Ausführung bedingt hätten, durch den Aufraggeber erst verspätet oder gar keine Kenntnis gegeben, so gehen die zusätzlichen Kosten für anfallende notwendige Änderungen zu Lasten des Auftraggebers.

11.    Datenschutz
Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung.

12.    Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

13.    Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.